Habe folgende Fragen zur Pflichtveranlagung, die sich durch komplizierte Anstellungsverhältnisse ergeben.
Situation:
1 Monat Doppelanstellung (Teilzeit + geringfügig)
5 Monate Teilzeitanstellung
6 Monate Bildungskarenz + geringfügige Anstellung
1 Honorarnote < 730€
Frage 1) Kann ich per se die Werbungskosten und Sonderausgaben wie gehabt berechnen, oder sind hier etwa bestimmte Zeiträume auszunehmen?
Frage 2) Ich habe eine Honorarnote von <730€ zusätzlich in diesem Jahr. Muss ich die wo deklarieren - und wenn ja, wo genau in der Arbeitnehmerveranlagung wäre das anzugeben?
Danke schon mal im Voraus! |