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Verfasst von: Elisabeth am 17.08.2014 11:04
 


THEMA:  mehrere Anstellungsverhältnisse -> Pflichtveranlagung

Habe folgende Fragen zur Pflichtveranlagung, die sich durch komplizierte Anstellungsverhältnisse ergeben. 

Situation: 

1 Monat Doppelanstellung (Teilzeit + geringfügig)

5 Monate Teilzeitanstellung

6 Monate Bildungskarenz + geringfügige Anstellung

1 Honorarnote < 730€

 

Frage 1)
Kann ich per se die Werbungskosten und Sonderausgaben wie gehabt berechnen, oder sind hier etwa bestimmte Zeiträume auszunehmen?

 

Frage 2)
Ich habe eine Honorarnote von <730€ zusätzlich in diesem Jahr. Muss ich die wo deklarieren - und wenn ja, wo genau in der Arbeitnehmerveranlagung wäre das anzugeben? 

 

Danke schon mal im Voraus! 

Verfasst von: Elisabeth am 17.08.2014 11:18
 


THEMA:  mehrere Anstellungsverhältnisse -> Pflichtveranlagung

und... 

zählt das AMS (Bildungskarenz) auch zur Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen dazu? In der Erläuterung ist zwar angegeben, dass Arbeitslosenunterstützung nicht hinzuzählt, aber für Bildungskarenz ist nichts angegeben. 

Verfasst von: Elisabeth am 17.08.2014 12:11
 


THEMA:  mehrere Anstellungsverhältnisse -> Pflichtveranlagung

....und sehe ich das richtig - ich kann sämtliche Medikamente (sofern sie zur Linderung bzw. Heilung einer Krankheit ware) und Rezeptgebühren als Krankheitskosten reinnehmen? des weiteren Honorarnoten von priv. Ärzten (abzüglich zurückerstattetem Krankenkassenselbstbehalt). Aber nicht Impfungen...?

Sorry für die vielen Fragen... 

Verfasst von: Johanna am 18.08.2014 16:49
 


THEMA:  mehrere Anstellungsverhältnisse -> Pflichtveranlagung

Ich sehe insgesamt 12 Monate angestellt, wobei das FA nicht unterschiedet, ob man für das selbe Geld 1 oder 12 Monate arbeitet. Demzufolge sind alle in diesem Kalenderjahr bezahlten Rechnungen für Werbungskosten und Sonderausgaben absetzbar.

AMS-Leistungen werden verläßlich direkt ans FA gemeldet.

Das Kästchen für "sebstständige Einkünfte unter 730,-" wurde abgeschafft.

Das Feld der absetzbaren Krankenkosten ist sehr weit, vorbeugende Impfungen werden aber tatsächlich ausgeschlossen.

LG Johanna

 

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